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EU ändert Verfahren zur Erteilung von Schengen-Visa – Gebühren steigen auf 80 Euro

Laut einer Erklärung des Rates der Europäischen Union hat die EU Änderungen des Kodex zur Erteilung von Schengen-Visa gebilligt. Ziel ist es, die illegale Einwanderung zu bekämpfen, zugleich aber die Bedingungen für reguläre Reisende mit Visum zu verbessern.

Schengen-Visa: Klarere und schnellere Verfahren

Die Änderungen betreffen die folgenden Verfahren:

  • Visumbeantragung mindestens 15 Tage bis maximal sechs Monate (bisher drei Monate) vorher
  • Visumantrag kann nun auch elektronisch erfolgen (inkl. Signierung)
  • Erhöhung der Visagebühr von 60 Euro auf 80 Euro (zur besseren Kostendeckung und Verbesserung der Verfahren)
  • Mechanismus zur Prüfung der Notwendigkeit einer Änderung der Visagebühren alle drei Jahre

Zudem führt die EU eine Regelung ein, die die Visabearbeitung als Druckmittel gegenüber Drittstaaten ermöglicht. Wenn ein Land bei der Rücknahme irregulärer Migranten nicht mit der EU zusammenarbeitet, wird das Land mit restriktiveren Visabestimmungen belegt. Auf der anderen Seite werden Länder, die mit der EU zusammenarbeiten, mit reduzierten Visagebühren, verkürzten Visabearbeitungszeiten und längeren Gültigkeitszeiten belohnt.

Bei der Bewertung der Kooperation fließen das Grenzmanagement, die Verhinderung und Bekämpfung der Schleusung von Migranten und die Verhinderung der Durchreise von irregulären Migranten durch das Hoheitsgebiet mit ein. Diese Bedingungen sollen mindestens einmal pro Jahr seitens der EU geprüft werden.

Titelbild: Symbolfoto Visa Schengen

Quelle: Originaldokument der EU in deutscher Sprache (.pdf)