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This Day in History: 2024-06-11

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Zum 11. Juni 2024 werden die Gebühren für kurzfristige Schengen-Visa (Typ C) um 12% erhöht. Dies hat die Europäische Kommission entschieden. Die neuen Gebühren betragen 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren.

Die Europäische Kommission wendet seit dem 11. Juni, die neue Politik an, die mit der Erhöhung der Gebühren für Schengen-Visa für Kurzaufenthalte (Typ C) um 12% verbunden ist. „Die neuen Gebühren für ein Schengen-Visum werden 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren betragen.“ Darüber hinaus ist diese Erhöhung nicht allgemein gültig. In der Realität werden die Visakosten für Staatsangehörige von Ländern, die mit der EU ein Abkommen über Visaerleichterungen geschlossen haben, unverändert bleiben.

Staatsangehörige von Ländern, die ein Abkommen über Visaerleichterungen mit der EU geschlossen haben, sind von den neuen Änderungen der Gebühren für Schengen-Visa nicht betroffen. Die in diesen Abkommen vereinbarten Gebühren sind fest (35 Euro), unabhängig von aktuellen oder zukünftigen Erhöhungen. Dabei handelt es sich um die folgenden Länder:

  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Weißrussland (Beamte des weißrussischen Regimes sind von den Erleichterungen befreit).
  • Kap Verden

Darüber hinaus müssen Staatsangehörige von acht Ländern, die mit der EU ein Abkommen über die visumfreie Einreise geschlossen haben, eine Visumgebühr von 35 Euro zahlen, um in die EU einzureisen, wenn diese Staatsangehörigen keinen biometrischen Reisepass besitzen, der Voraussetzung für die im Abkommen vorgesehene Befreiung von der Visumpflicht ist:

  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Georgien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Nord-Mazedonien
  • Serbien
  • Ukraine