Lebensmittelsicherheit: Krisenübung von BVL und BfR mit tunesischen Behörden
Lebensmittelsicherheit: In Krisen schnell, effizient und angemessen zu reagieren sowie die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche zu schützen, ist weltweit Aufgabe und Ziel des Krisenmanagements der für die Lebensmittelsicherheit verantwortlichen Behörden. Für einen Praxistest des tunesischen Krisenmanagementsystems kamen in Tunis rund 50 tunesische Behördenvertreter vom 4. bis 6. Oktober 2022 zusammen. Mit Unterstützung von Expertinnen und Experten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) simulierten sie einen lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch.
Insbesondere lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche können sich schnell zu krisenhaften Ereignissen entwickeln. Um eine erfolgreiche Krisenbewältigung zu proben, führten das BVL und das BfR im Rahmen eines Projekts zur Stärkung der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Tunesien gemeinsam mit den tunesischen Behörden für Lebensmittelsicherheit INSSPA und ANCSEP eine Krisenübung durch.
Vertreter des tunesischen Gesundheitsministeriums und weiterer Ministerien, der Risikomanagementbehörde INSSPA (Instance Nationale de la Sécurité Sanitaire des Produits Alimentaires) und der Risikobewertungsbehörde ANCSEP (Agence Nationale de Contrôle Sanitaire et Environnemental des Produits, künftig ANER) sowie von Laboren und regionalen Behörden probten den Ernstfall, wobei ein lebensmittelbedingter Krankheitsausbruch simuliert wurde. Hier war dann auch schnelles Handeln gefragt. Denn für eine erfolgreiche Ausbruchsaufklärung ist u.a. der zeitnahe Informationsaustausch zwischen den Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf allen Ebenen entscheidend.
Experten von BVL und BfR hatten ein herausforderndes Szenario und Hintergrundinformationen für die Übung bereitgestellt und ihr Wissen für eine erfolgreiche Krisenvorsorge, Ausbruchsbekämpfung und Krisenkommunikation geteilt. Die Übung wurde im Vorfeld genau auf die Begebenheiten in Tunesien angepasst und sehr realitätsnah ausgestaltet, ergänzt durch die Simulation einer Pressekonferenz über das Ausbruchsgeschehen.
Die Einbeziehung verschiedener Partnerinstitutionen in den Workshop bot die einzigartige Gelegenheit, das gesammelte Fachwissen aller Teilnehmenden zu nutzen und das derzeitige Krisenmanagementsystem für Lebensmittelsicherheit in Tunesien auf den Prüfstand zu stellen sowie Schlussfolgerungen für dessen zukünftige Entwicklungen zu ziehen.
Deutsche Verbraucher profitieren ebenfalls, denn mit der zunehmenden Globalisierung des Lebensmittelmarktes können lokale lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche eine grenzüberschreitende oder sogar multinationale Bedeutung erlangen. Effektive Routinen für die Erkennung, Meldung, Untersuchung und Kontrolle sind notwendig, um im Falle eines Ausbruchs ein schnelles Handeln der Behörden zu garantieren.
Hintergrund
Das BVL und das BfR kooperieren auf verschiedenen Ebenen mit Behörden anderer Staaten. Sie verfolgen mit diesem internationalen Engagement das Ziel, über Partnerschaften die Lebensmittelsicherheit in den Erzeugerländern nachhaltig zu stärken und so auch auf diesem Wege ein hohes Verbraucherschutzniveau in Deutschland und Europa zu gewährleisten.
Im Jahr 2019 trat in Tunesien ein neues Lebensmittelsicherheitsgesetz in Kraft, das den Aufbau effektiver behördlicher Strukturen für Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation vorsieht. Gemeinsam unterstüt-zen BfR und BVL die tunesischen Partner bei der Umsetzung.
Das Projekt „Stärkung der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Tunesien“ ist das erste Projekt, das auf der „Vereinbarung über die Einbindung von Einrichtungen des BMEL-Geschäftsbereichs in Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit“ basiert. Der Zweck ist die Einbindung des BMEL-Geschäftsbereichs in die Entwicklungszusammenarbeit des BMZ. Als Auftraggeber finanziert das BMZ das Projekt mit einem Beitrag in Höhe von 5.000.000 € aus Mitteln der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“. Das Vorhaben hat eine Laufzeit von fünf Jahren: Januar 2021 bis Dezember 2025.
Über das BVL
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BVL trägt mit vielfältigen Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit bei. Im Krisenmanagement hat das BVL eine koordinierende Aufgabe. Es spricht außerdem Zulassungen aus und koordiniert gemeinsam mit den Bundesländern Überwachungsprogramme. Im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems sorgt das BVL für den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen. An drei Standorten in Berlin beschäftigt das BfR rund 1.150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Quelle: IDW