Gesundheitsformular zum Download und Ausfüllhilfe
Um nach Tunesien einreisen zu können, muss konform zu den neuen Einreisebestimmungen ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden, bevor das Wohnsitzland über Flughäfen, Häfen oder Grenzübergänge verlassen wird. Da der Link zum Formular bei Tunisair nicht mehr funktioniert, ist das Formular vorübergehend hier downloadbar: Gesundheitsformular Flug. Das Formular kann mittlerweile auch online auf der Seite des Gesundheitsministeriums ausgefüllt und ausgedruckt werden: http://coronavirus.rns.tn/fiche-sanitaire2020/fiche-sanitaire/fiche.php
Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie das Formular auszufüllen ist.
Nachtrag: Das Gesundheitsformular für die Einreise per Fähre findet man hier: https://www.ctn.com.tn/wp-content/uploads/2020/06/CTN-2020-COVID.pdf. Auszufüllen wie das Formular für Flugreisen!
Nachfolgend ein paar Hinweise zur Ausfüllung des Gesundheitsformulars
- Flugnummer
- Nummer des Sitzes im Flugzeug (z.B.: 35A)
- Fluggesellschaft (z.B.: Tunisair, Nouvelair …)
- Datum der Ankunft in Tunesien
- Ankunftszeit
- Ort der Quarantäne (nur bei Ankünften aus Ländern, die nicht auf der grünen Klassifizierungsliste stehen)
- Hier sind das Abflugland und der Abflugort anzugeben, dazu die Abflugszeit (bei Transitflügen bzw. Überfahrt mit der Fähre sind alle Stationen der Reise anzugeben
- Wurde eine Körpertemperaturkontrolle durchgeführt? (Nein/Ja, wenn ja, Temperatur angeben)
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse des Aufenthaltsortes in Tunesien
- Telefonnummer, unter der Sie in Tunesien erreichbar sind
- E-Mail-Adresse
Tunesien hat die Einreise von Bürgern aus verschiedenen Ländern gestattet, die in einer Liste klassifiziert sind Die erste Ländergruppe (grün) bezeichnet Länder mit geringer Epidemieprävalenz: Personen aus diesen Ländern unterliegen keinen besonderen vorbeugenden Maßnahmen.
Die zweite Gruppe (orange) enthält Länder mit einer mäßig verbreiteten Epidemie: Für Reisende aus diesen Ländern ist es erforderlich, eine Laboranalyse (RT-PCR) vorzulegen, die maximal 72 Stunden vor Reiseantritt durchgeführt und bei Einreise/Ankunft nicht älter als 120 Stunden ist (Anm.: Für Anreisende per Fähre).