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Außenhandel

Türkische Produkte und Praktiken, die der tunesischen Wirtschaft schaden

Aus den jüngsten statistischen Indikatoren, die das Handelsministerium Anfang dieser Woche veröffentlicht hat, geht hervor, dass die tunesischen Exporte um 20,5% und damit fast genauso stark gestiegen sind wie die Importe, die um 22,2% zunahmen, was zu einem Anstieg des Handelsdefizits um 27,1% führte. Ein Freihandelsabkommen mit der Türkei und fragwürdige türkische Praktiken tragen dazu bei.

Insgesamt hat sich das Handelsbilanzdefizit seit 2010 weiter vergrößert. Es wuchs von 8,3 Mrd. Dinar im Jahr 2010 auf 19,41 Mrd. Dinar im Jahr 2019 (plus 11,1 Mrd. Dinar), und die Deckungsquote sank um 4,6 Punkte (von 73,9% im Jahr 2010 auf 69,3% im Jahr 2019).

Unfaire Vereinbarungen
Dies ist natürlich auf das hohe Volumen der Einfuhren im Vergleich zu den Ausfuhren zurückzuführen, und zwar aus mehreren Gründen, von denen der wichtigste die Abwertung des Dinars und der Anstieg der internationalen Preise, insbesondere der Kraftstoffpreise, ist. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der von Tunesien unterzeichneten Abkommen anderen Ländern zahlreiche Privilegien gewähren, ohne dass diese einen nennenswerten Nutzen daraus ziehen; es handelt sich also um ungerechte Abkommen, die revidiert werden müssen, wie z.B. das Handelsabkommen mit der Türkei.
Im Übrigen hat Tunesien aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Landes damit begonnen, die Revision des Freihandelsabkommens mit der Türkei zu prüfen, um die lokale Produktion zu schützen. Offiziellen statistischen Indikatoren zufolge hat sich das Handelsdefizit mit der Türkei vor allem seit 2007 vergrößert. Tatsächlich hat es sich bis 2020 mehr als verfünffacht und stieg von -409,2 Mio Dinar im Jahr 2007 auf -2.140 Mio Dinar im Jahr 2020. Dies hat zu einem erheblichen Rückgang der Deckungsrate der Einfuhren durch Ausfuhren geführt, die 2019 einen Tiefststand von etwa 13,8% erreicht, da das Defizit um 2466,8 Mio Dinar ansteigt, was als Höchstwert des Defizits seit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens gilt.

Vorschläge zur Ankurbelung der Exporte
Angesichts dieser Situation schlägt das Handelsministerium einen anderen Ansatz vor, den es für konsequent hält. Es sieht vor, türkische Einfuhren zu reduzieren und die tunesischen Ausfuhren zu steigern, und betont die Notwendigkeit, alle Möglichkeiten der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zu nutzen, um die nationale Wirtschaft auf der Ebene der Ausfuhren voranzubringen, ihr Volumen zu erhöhen und den Zugang zum türkischen Markt zu verbessern und zu erleichtern sowie die Basis der ausgeführten Produkte zu verbreitern.
In Bezug auf die Einfuhren wird in einer Mitteilung des Ministeriums darauf hingewiesen, dass durch das Finanzgesetz 2018 Artikel 17 des Partnerschaftsabkommens mit der Türkei aktiviert wurde, dass die Zölle auf die in Anhang 2 des Abkommens aufgeführten Produkte erhöht werden. Die in Anhang 2 des Abkommens aufgeführten Waren übersteigen jedoch nicht die Einfuhren, die 20% der gesamten tunesischen Einfuhren von türkischen Industrieerzeugnissen ausmachen. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, Konsultationen mit der türkischen Seite abzuhalten, um die Listen der betreffenden Waren zu überprüfen.

Der Betrug mit türkischen Ursprungszeugnissen
In dem Vermerk des Handelsministeriums wird auf Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die internationalen Handelsregeln hingewiesen, die die Einfuhr bestimmter Waren aus der Türkei betreffen, wie z.B. bestimmte chinesische Waren, die das türkische Ursprungszeugnis erhalten haben und im Rahmen des Abkommens zu Vorzugspreisen nach Tunesien ausgeführt werden. Außerdem werden gefälschte Produkte tunesischer Marken eingeführt, die in der Türkei hergestellt und auf dem libyschen Markt angeboten werden, wo sie fälschlicherweise als tunesische Produkte ausgegeben werden. 
Es sei darauf hingewiesen, dass die Freihandelszone zwischen Tunesien und der Türkei im Rahmen des am 21. November 2004 in Tunesien unterzeichneten Partnerschaftsabkommens eingerichtet wurde, dass am 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen sieht die vollständige Befreiung aller gewerblichen Erzeugnisse von Zöllen vor und sieht auch die Befreiung bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse von diesen Zöllen bis zu einer bestimmten Obergrenze vor, wie dies bei Datteln der Fall ist, die bis zu einer Menge von 5.000 Tonnen ausgeführt werden.

Quelle: African Manager