Ab 15 Sep 2021: Geteilte Öffnungszeiten für Administrationen (Winter)
Laut präsidentiellem Dekret gelten ab Mittwoch, den 15 Sep 2021 wieder die geteilten Öffnungszeiten (double séance) für Administrationen wie Ämter, Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Dies gab die Präsidentschaft der Republik per Pressemitteilung am Dienstag, den 14 September 2021, bekannt.
Die Verwaltungszeiten ab 15 Sep sind dann wie folgt:
- Montag bis Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
- Freitag: von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
Die Festlegung der Öffnungszeiten der Administrationen basiert auf der Anwendung der Bestimmungen des Artikel 12 des Regierungsdekrets Nr. 2020-153 vom 17. März 2020, in dem die außergewöhnliche Bestimmungen über die Arbeitszeit des staatlichen Personals, der Kommunen, der öffentlichen Einrichtungen administrativer Art und Behörden, Einrichtungen und öffentlichen Unternehmen festgelegt sind.
Es handelt sich dabei um die Rückkehr zur Arbeit gemäß des Dekret 1710 des Jahres 2012 (14. September 2012) über die Verteilung der Arbeitszeiten und Arbeitstage von Vertretern des Staates, lokaler Behörden und öffentlicher Einrichtungen administrativer Art. In Artikel 2 dieses Textes ist festgelegt, dass sich die Winterarbeitszeiten von Anfang September bis Ende Juni von 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr erstrecken, außer freitags, an dem die Arbeitszeiten von 8.00 Uhr – 13.00 Uhr und 14.30 Uhr – 17.30 Uhr gehen.
Quelle: Präsidentschaft der Republik