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Genereller Lockdown endet am 16 Mai – Maßnahmen 17 Mai bis 6 Juni 2021

Die für den Kampf gegen das Coronavirus zuständige nationale Kommission gab heute, Mittwoch, 12. Mai 2021, während einer Pressekonferenz die neuen Maßnahmen für den Zeitraum von Montag, 17. Mai bis 6. Juni 2021, bekannt. Die Maßnahme des generellen Lockdown, die am nächsten Sonntag endet, wurde nicht erneuert, wohlwissend, dass beschlossen wurde, ab Freitag um 5 Uhr morgens, das Verbot von Reisen zwischen den Regionen auszusetzen, um Staus im ÖPNV und auf der Straße zu vermeiden. Die obligatorische Hotelquarantäne für Einreisende nach Tunesien bleibt in Kraft.

Während dieser Konferenz kündigte Hasna Ben Slimane, Sprecherin der Regierung, die Maßnahmen von Montag, 17. Mai bis 6. Juni 2021 an:

  • Wiederaufnahme des Unterrichts in Schulen, Hochschulen und Gymnasien ab Montag, 17. Mai (Gruppensystem)
  • Wiederaufnahme des Unterrichts an den Universitäten ab Mittwoch, 19. Mai (die Wohnheime sind ab Sonntag geöffnet)
  • Ausgangssperre: Rückkehr auf den Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens
  • Wiedereröffnung von Cafés und Restaurants: mit einer Kapazität von 30% in geschlossenen Räumen und 50% im Freien, Shisha bleibt verboten
  • Einschränkungen in den als rote Zonen klassifizierten Regionen (starke Ausbreitungsrate des Coronavirus)

Alle anderen Maßnahmen und Gesundheitsprotokolle in Bezug auf den Handel, Kulturstätten, Moscheen und andere Gottesanbetungsorte sowie Supermärkte, bleiben in Kraft, ebenso wie die obligatorische Hotelquarantäne für Reisende nach Tunesien beibehalten wird, sagte die Regierungssprecherin, was darauf hindeutet, dass die gesundheitliche Situation noch gefährlich ist und Wachsamkeit notwendig sei.

Nach den Angaben des Gesundheitsministeriums sind folgende Personen von der verpflichtenden Quarantäne ausgenommen, die allerdings durch Selbstisolierung zu Hause ersetzt werden muss:

  • Personen, die bereits komplett durchgeimpft sind (zwei Dosen des Impfstoffs) Eine offizielle Bescheinigung des Landes, in dem die Impfung durchgeführt wurde, muss nachgewiesen werden.
  • Personen, die an Covid erkrankt waren und die bereits eine Impfdosis erhalten haben (mit einer offiziellen Bescheinigung des Landes, in dem die Impfung erfolgte).
  • Reisende, die im Rahmen einer von einem Reiseveranstalter organisierten Reise reisen, jedoch nach dem durch das Gesundheitsprotokoll festgelegten Verfahren und ausschließlich im Rahmen von Kohortenreisen (Pauschalreise).
  • Minderjährige, die allein reisen
  • Tunesische und ausländische Diplomaten
  • Personen, die aus medizinischen Gründen und zur medizinischen Behandlung einreisen (gemäß den üblichen Verfahren in Abstimmung mit den betroffenen Behörden).
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen  (Behinderte und ältere Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre täglichen Aktivitäten auszuführen und für sich selbst zu sorgen)
  • Offizielle Delegationen auf einer beruflichen Mission von weniger als 5 Tagen.

Alle Personen aus der Ausnahmenliste werden bei Ankunft in Tunesien systematisch einem Schnelltest auf COVID-19 (RDT-Antigen) unterzogen. Wenn der Test bei der Ankunft positiv ist, wird der Passagier in ein COVID-19-Isolationszentrum eingewiesen.

Siehe auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Tunesien

Quelle: Regierungspräsidentschaft, Kapitalis