Mineralwasser: Nach den Engpässen deckelt der Staat die Preise
Tunesien führt ab diesem Mittwoch, dem 19. August 2026, Höchstpreise für den Verkauf von abgefülltem Mineralwasser an die Öffentlichkeit ein. Die Verkaufspreise an die Öffentlichkeit dürfen folgende Beträge nicht überschreiten: 600 Millimes für die 0,5-Liter-Flasche; 800 Millimes für die 1-Liter-Flasche; 850 Millimes für die 1,5-Liter-Flasche und 950 Millimes für die 2-Liter-Flasche.
Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund von Versorgungsengpässen in den vergangenen Wochen und mehreren Kontrollaktionen, bei denen erhebliche Mengen an Flaschen entdeckt wurden, die außerhalb der normalen Vertriebswege gelagert worden waren.
Höchstpreise je Gebindegröße
Nach der vom Ministerium für Handel und Exportentwicklung angekündigten Entscheidung dürfen die Verkaufspreise an die Öffentlichkeit folgende Beträge nicht überschreiten:
- 600 Millimes für die 0,5-Liter-Flasche
- 800 Millimes für die 1-Liter-Flasche
- 850 Millimes für die 1,5-Liter-Flasche
- 950 Millimes für die 2-Liter-Flasche
Die Regelung betrifft nicht nur den vom Verbraucher gezahlten Preis. Auch die Handelsspannen werden begrenzt, mit einem Höchstsatz von 15% auf der Großhandelsstufe und 15% auf der Einzelhandelsstufe. Ziel ist es somit, auf die gesamte Vertriebskette einzuwirken und Preiserhöhungen in einer Zeit zu begrenzen, in der die Nachfrage nach abgefülltem Wasser weiterhin besonders hoch ist.
Eine Entscheidung nach mehreren Wochen angespannter Lage
Dieser Eingriff erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der tunesische Mineralwassermarkt während der Sommermonate wiederholt mit Engpässen konfrontiert ist.
Es wurde Anfang August insbesondere über die Beschlagnahmung von 23.600 Litern Mineralwasser berichtet, die in den Lagern zweier Großhändler versteckt worden waren. Die Aktion wurde im Rahmen von Kontrollen durchgeführt, die auf die Zurückhaltung von Waren und Störungen der Vertriebswege abzielten.
Diese Kontrollen machten ein Paradoxon sichtbar, das in diesem Sommer besonders deutlich geworden ist: Während einige Geschäfte mit Versorgungsschwierigkeiten konfrontiert waren, konnten gleichzeitig erhebliche Mengen in Lagern gefunden werden.
Die Kontrolle der Umsetzung wird entscheidend
Mit der ab dem 19. August beschlossenen Preisobergrenze verlagert sich die Frage nun auf ihre tatsächliche Umsetzung in den Geschäften.
Die gleichzeitige Begrenzung der Margen von Groß- und Einzelhändlern soll insbesondere verhindern, dass sich die Angebotsengpässe in erheblichen Preisunterschieden zwischen den Verkaufsstellen niederschlagen.
In einem Markt, der während großer Hitze besonders stark beansprucht wird, wird die Wirksamkeit der Maßnahme daher weitgehend von den Kontrollen entlang der Vertriebswege und von der Einhaltung der neuen Höchstpreise durch die verschiedenen Beteiligten abhängen.

