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Justiz

Todesstrafe

In Tunesien ist die Todesstrafe gesetzlich verankert, wird jedoch seit Oktober 1991 aufgrund eines De-facto-Moratoriums nicht mehr vollstreckt. Das Land gilt in der internationalen Praxis daher als „hinrichtungsfrei“ (abolitionistisch in der Praxis).

Dennoch verhängen tunesische Gerichte nach wie vor Todesurteile, die in der Regel per Präsidialerlass in lebenslange Haftstrafen umgewandelt werden. Zusätzlich werden zu Todesurteilen noch herkömmliche Haftstrafen verhängt, da man vermeiden will, dass bei einer eventuellen gänzlichen Abschaffung der Todesstrafe die zum Tode verurteilte Person freikommt.

Aktuelle Rechtslage und Entwicklungen

  • Gesetzliche Grundlagen: Die Todesstrafe existiert weiterhin im tunesischen Strafgesetzbuch. Sie ist für schwere Verbrechen vorgesehen, darunter Mord, terroristische Straftaten mit Todesfolge sowie bestimmte Staatsverbrechen wie der „Versuch, die Regierungsform gewaltsam zu ändern“.

Präzedenzfälle aus jüngerer Zeit

  • Verurteilungen wegen Online-Kritik: Im Herbst 2025 wurde ein 51-jähriger Tagelöhner wegen kritischer Facebook-Posts, in denen er politische Unterdrückung anprangerte, auf Basis von Artikel 72 des Strafgesetzbuches zum Tode verurteilt. Er wurde kurz darauf durch den Präsidenten begnadigt.
  • Verfahren gegen Spitzenpolitiker: Der bekannten Oppositionspolitikerin Abir Moussi droht in einem Verfahren wegen angeblicher Anstiftung zur Gewalt und des Versuchs, die Staatsform zu ändern, theoretisch die Todesstrafe.
  • Terrorismusverfahren: Im März 2024 wurden vier Angeklagte im Zusammenhang mit dem politisch motivierten Attentat auf den Oppositionsführer Chokri Belaïd (2013) zum Tode verurteilt. Auch diese Strafen unterliegen dem Vollstreckungsmoratorium.

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