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ETIAS

ETIAS ist die Abkürzung für European Travel Information and Authorization System, auf deutsch: Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Es ist ein im Aufbau befindliches elektronisches Reisegenehmigungssystem der Europäischen Union (EU), das voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft treten wird.

Es umfasst eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung für Reisende in die Europäische Union und betrifft von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige. Diese werden vor ihrer Einreise in den Schengen-Raum überprüft, und erforderlichenfalls wird ihnen eine Reisegenehmigung verweigert. Ziel ist, die innere Sicherheit in der EU zu verbessern und die illegale Einwanderung zu verhindern, die öffentliche Gesundheit zu schützen und Verzögerungen an den Grenzen zu verringern, indem Personen, die möglicherweise ein Risiko in einem dieser Bereiche darstellen, vor ihrer Ankunft an den Außengrenzen der Europäischen Union ausgemacht werden.

Von ETIAS betroffen sind die Staatsangehörigen der Staaten, die für Kurzaufenthalte visumfrei in den Schengen-Raum einreisen können. 2014 waren das rund 30 Millionen Bürger.

Das ETIAS wird unterstützt durch die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) sowie der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX). Die Europäische Union schließt sich damit den bisherigen ähnlichen elektronischen Reisegenehmigungssystemen in den Vereinigten Staaten (ESTA), Kanada (eTA), Australien (ETA), Indien und anderen Staaten an.

Antragstellung und Gebühr
Bürger aus den Drittstaaten müssen vor Antritt ihrer Reise online eine Reisegenehmigung beantragen. Für jeden Antrag müssen erwachsene Antragsteller eine Reisegenehmigungsgebühr von 7,00 Euro zahlen. Für Minderjährige unter 18 Jahren und Erwachsene über 70 ist die Antragstellung kostenlos. Die Reiseangaben in jedem Antrag werden automatisch mit den EU-Datenbanken und den einschlägigen Europol- und Interpol-Datenbanken abgeglichen, um zu ermitteln, ob Gründe für die Verweigerung einer Reisegenehmigung vorliegen. Wenn keine Treffer oder keine sonstigen Elemente, die einer weiteren Analyse bedürfen, angezeigt werden, wird die Reisegenehmigung automatisch und zeitnah erteilt. Dies dürfte für die meisten Anträge der Fall sein.

Im Luft- und Seeverkehr tätige Beförderungsunternehmer müssen vor dem Einsteigen der Passagiere überprüfen, ob Drittstaatsangehörige, die der Reisegenehmigungspflicht unterliegen, im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung sind. Ab drei Jahren nach der Aufnahme des Betriebs von ETIAS wird diese Pflicht auch für international tätige Beförderungsunternehmer gelten, die Gruppen von Personen in Autobussen befördern. Mit der Reisegenehmigung wird kein automatisches Recht auf Einreise oder Aufenthalt verliehen; die endgültige Entscheidung wird vom Grenzschutzbeamten getroffen.

Gültigkeit
Eine ETIAS-Reisegenehmigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des bei der Antragstellung registrierten Reisedokuments (Reisepass) – je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.