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Sicherheitshinweise

1. September 2024: Zurück auf 100 Milliliter Flüssigkeiten im Handgepäck

Ab dem 1. September 2024 gilt für alle Flughäfen in der EU sowie in Island, der Schweiz und Norwegen wieder die die 100-Milliliter-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck, unabhängig davon, ob die Abfertigung mit Röntgen- oder schon mit CT-Scannern ausgestattet sind. Grund sind technische Probleme mit den Scangeräten. Seit dem Frühjahr durften in Flughäfen mit EDSCB-Ausrüstung Flüssigkeitsmengen von bis zu 330 Millilitern mitgeführt werden. Flughäfen, die noch Flüssigkeiten auf 100 ml begrenzen weil keine EDSCB-Ausrüstung installiert ist, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Die Europäische Kommission wird vorübergehend Beschränkungen für die Kontrolle von Flüssigkeiten auf EU-Flughäfen durchsetzen, die Explosive Detection Systems for Cabin Baggage (EDSCB) einsetzen. Diese Systeme, die an bestimmten Flughäfen in der EU installiert sind, ermöglichen es den Fluggästen derzeit, Flüssigkeitsbehälter mit einem Inhalt von mehr als 100 ml zu befördern. Ab dem 1. September 2024 wird die höchstzulässige Größe für einzelne Flüssigkeitsbehälter jedoch auf die Standardgröße von 100 ml für Flughäfen, die diese Art von Ausrüstung betreiben, zurückkehren.

Flughäfen, die bereits Flüssigkeiten auf 100 ml begrenzen oder keine EDSCB-Ausrüstung eingesetzt haben, werden von dieser Änderung nicht betroffen sein.

Diese Vorsichtsmaßnahme ist keine Reaktion auf eine neue Bedrohung, sondern befasst sich mit einem vorübergehenden technischen Problem, das in Abstimmung mit den internationalen Partnern der EU durchgeführt wird.

Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz zusammen, um rasche technische Lösungen zu entwickeln, die höchste Sicherheitsstandards im Luftverkehr gewährleisten.

Hintergrund
Die beiden Rechtsakte wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 1. September 2024.

Die EU-Luftsicherheitsverordnung erzwingt eine allgemeine Beschränkung an EU-Flughäfen und beschränkt den Zugang von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelees (LAGs) über 100 ml zu den Einstiegsbereichen. Ausnahmen gelten für spezielle Diäten, Babyprodukte und Medikamente. Diese Einschränkung besteht, weil herkömmliche Sicherheitsausrüstungen, wie Röntgengeräte, flüssige Sprengstoffe nicht effektiv erkennen können.