Ausreisemarke (Timbre fiscale de voyage) bald online buchbar
Die Zahlung der Steuer auf Auslandsreisen (Timbre fiscale de voyage) ist künftig durch den Erwerb elektronischer Steuermarken über eine digitale Plattform möglich, die vom Finanzministerium eingerichtet werden soll. Jede in Tunesien lebende Person (Tunesier und Ausländer mit Carte de sejour) müssen diese Steuer bei jeder Ausreise bezahlen.
Die Zahlung der Steuer auf Auslandsreisen ist künftig durch den Erwerb elektronischer Steuermarken über eine digitale Plattform möglich, die vom Finanzministerium eingerichtet werden soll. Ein Termin für den Start dieser Plattform wurde noch nicht bekannt gegeben.
Gemäß eines Beschlusses des Finanzministers vom 16. Oktober 2023, der die Zahlungsweise der Auslandsreisesteuer auf elektronischem Wege regelt und im Amtsblatt der Tunesischen Republik (JORT) vom 20. Oktober veröffentlicht wurde, erfolgt die Überprüfung der elektronischen Reisemarken bei der Ausreise von Reisenden auf dem Luft- und Seeweg durch die Grenz- und Ausländerpolizei über die Verbindung zwischen den Computersystemen des Innen- und des Finanzministeriums.
Jeder elektronische Reisemarke hat eine einzige Referenz in Form einer aus 16 Nummern bestehenden Serie, die per SMS oder E-Mail erhalten wird. Sie kann auch in Form eines sichtbaren elektronischen Codes vorliegen, der auf einer per E-Mail versandten Empfangsbestätigung platziert wird. Die elektronische Reisemarke enthält Informationen über das Kaufdatum, die Nummer und das Land des Reisepasses der betreffenden Person, den Wert der fälligen Steuer und das Ablaufdatum ihrer Gültigkeit, das auf 6 Monate ab dem Kaufdatum festgelegt ist.
Es ist möglich, die Erstattung des Steuerbetrags für nicht verwendete elektronische Reisemarken für Auslandsreisen nach Ablauf eines Monats ab dem Datum ihres Erwerbs und vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten über die oben genannte elektronische Plattform zu beantragen.
Zur Erinnerung: Mit dem ergänzenden Finanzgesetz Nr. 84-2 vom 21. März 1984 war ab dem 29. März 1984 eine Steuer auf Auslandsreisen eingeführt worden, die von allen in Tunesien ansässigen Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zu entrichten ist.
Mehr zur Ausreisesteuer hier: Ausreisesteuer in Tunesien (Timbre fiscale de voyage) – Gesetz N° 84-2 vom 21 März 1984
Originalquelle (frz.): Mosaique FM