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Dekret über die Zusammensetzung der Wahlbehörde ISIE wurde veröffentlicht

Das Dekret über die Änderung und Vervollständigung einiger Bestimmungen des Organisationsgesetzes Nr. 2012-23 vom 20. Dezember 2012 über die Gründung der Unabhängigen Hohen Behörde für Wahlen (ISIE) wurde am Freitag, den 22. April 2022, im JORT veröffentlicht. Gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets behält sich der Präsident der Republik in Artikel 5 das Recht vor, die sieben Mitglieder der ISIE zu ernennen. Angesichts dieses Dekrets und der Befugnisse, die sich der Staatschef bei der Zusammensetzung des Gremiums einräumt, wird zumindest seine Unabhängigkeit Gegenstand von Kontroversen sein.

Die Mitglieder werden wie folgt ausgewählt:

  • Drei Mitglieder, die vom Präsidenten der Republik aus den Reihen der Mitglieder der früheren Wahlgremien ernannt werden,
  • Drei Richter, darunter ein Verwaltungs- und ein Finanzrichter, mit einem Dienstalter von mindestens zehn Jahren, die vom Obersten Rat der Magistratur, dem Rat für Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Rat für Finanzgerichtsbarkeit vorgeschlagen werden.
  • Ein Ingenieur für Informationssysteme und Computersicherheit, der (mindestens) zehn Jahre im Dienst ist. Er wird aus drei weiteren Ingenieuren ausgewählt, die vom Centre National de l’Informatique (CNI) vorgeschlagen werden.

Nach den Grundsätzen von Artikel 6 des betreffenden Dekrets wählt das Staatsoberhaupt den Vorsitzenden der ISIE aus drei Mitgliedern der früheren Instanzen für die Wahlen aus. Die Mitglieder des Gremiums haben laut Artikel 9 eine Amtszeit von vier Jahren, die nicht verlängert werden kann. Der ISIE-Vorsitzende hat das Recht, seinen Stellvertreter innerhalb von höchstens zehn Tagen nach seiner Ernennung zu wählen. Er ernennt außerdem eines der anderen Mitglieder zum Sprecher des ISIE.

Gemäß Artikel 11 darf der Vorsitzende des Gremiums oder eines seiner Ratsmitglieder nicht wegen Handlungen im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes strafrechtlich verfolgt oder suspendiert werden.

Es ist sinnvoll, an den letzten Absatz von Artikel 70 der Verfassung zu erinnern. Dort heißt es ausdrücklich: „Die Wahlordnung ist vom Bereich der Gesetzesdekrete ausgenommen“. Mit der Änderung der Vorschriften der ISIE und der Vorbereitung eines neuen Wahlgesetzes für die nächsten Wochen verstößt Kaïs Saïed erneut gegen die tunesische Verfassung.

Quelle: Mosaique FM