2021Sicherheitshinweise

COVID-19-bedingte Reisewarnung – Neuregelung ab 1 Juli 2021

Neuregelung: Für viele Länder, darunter auch Tunesien, gilt zur Zeit eine COVID-19-bedingte Reisewarnung. Heute wurde ein Beschluss zur Neuregelung getroffen, der am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Zur Zukunft der COVID-19-bedingten Reisewarnung gab Außenminister Maas am Freitag, den 11. Juni 2021 eine Erklärung ab.

Mit dem Sommer kehren Hoffnung und Zuversicht nach Deutschland zurück. Vielerorts sinken die Infektionszahlen, immer mehr Bürgerinnen und Bürger sind geimpft. Nach langen Monaten des Lockdowns dürfen wir uns auf mehr Normalität freuen, das gilt auch für das Reisen.

So wie wir im Alltag gelernt haben, mit dem Virus umzugehen, so wird es uns auch in diesem Sommer unterwegs begleiten – im Flugzeug, im Hotel oder am Strand. Weil wir aber in Europa künftig klare gemeinsame Regeln für dem Umgang mit Geimpften, Genesenen und Getesteten haben, sind wir in der Lage, den nächsten Schritt zu gehen: nach mehr als einem Jahr können wir die generelle Reisewarnung für Risikogebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 200 aufheben. Das gilt ab 1. Juli und weltweit.

Bei aller berechtigten Zuversicht ist das Fehlen einer Reisewarnung aber eines nicht: die Einladung zur Sorglosigkeit. Reisen mit Vernunft und Augenmaß, das ist das Motto dieses Sommers. Die Gefahr durch das Virus und seine Mutanten ist noch lange nicht gebannt. Das zeigt der Blick nach Asien oder Südamerika. Deshalb werden wir auch in Zukunft vor Reisen warnen, wo es Sinn macht: bei Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten. Klar ist: niemand kann sich im Sommer 2021 darauf berufen, im Urlaub von der Pandemie überrascht worden zu sein.

Hintergrund:

Aktuell gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige, touristische Reisen grundsätzlich für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet (Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvarianten-Gebiet) eingestuft sind. Für Länder, für die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in sonstiger Weise keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, wird derzeit in der Regel von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.

Neuregelung: Ab dem 01.07.2021 wird nach dem heutigen Beschluss folgende Systematik gelten:

  • für als Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet eingestufte Länder oder Regionen gilt weiterhin eine COVID-19-bedingte Reisewarnung (Hochinzidenz-Gebiete (Inzidenz > 200): Gebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, in der Regel aber mindestens 200 beträgt. Vereinzelt werden auch Regionen, die diesen Wert unterschreiten, wegen eines hohen Infektionsrisikos und weiterer Faktoren als Hochinzidenz-Gebiete bezeichnet.)
  • für als „einfache“ Risikogebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 50, aber unter 200) eingestufte Länder und Regionen wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
  • bei nicht als Risikogebiet eingestuften Ländern und Regionen der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wird angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten
  • bei nicht als Risikogebiet eingestuften Drittstaaten wird bei fortbestehenden Einschränkungen (Einreisebeschränkungen, Quarantänepflicht) von Reisen abgeraten, andernfalls angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten.

Das Auswärtige Amt pflegt ein zweistufiges System. Die Reise- und Sicherheitshinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten bzw. machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können auch die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Hierzu zählt auch ein etwaiges „Abraten“ oder „stark Abraten“.

Reisewarnungen als zweite Stufe enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Es handelt sich jedoch auch bei diesen nicht um ein Reiseverbot. Reisende entscheiden in jedem Fall in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten oder, sofern sie sich bereits im Land befinden, fortsetzen.

Quelle: Auswärtiges Amt