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2021Politik

28.04.2021: Pflichtquarantäne für Einreisende in Quarantänehotels – Ausnahmen

Pressekonferenz am 28.04.2021 zur Bekanntmachung der Beschlüsse des Nationalen Ausschusses zur Bekämpfung des CoronaVirus aus dem Regierungspalast. Ab dem 3. Mai 2021 wird für alle Ankommenden in Tunesien (Ausnahme Reisende im Rahmen von organisierten Reisen) eine Pflichtquarantäne von sieben Tagen verhängt, die an Orten stattfinden muss, die von den Behörden bestimmt werden. Abgeschlossen wird die Quarantäne durch einen Test zwischen dem 5. und 7. Tag.

Hasna Ben Slimane, die Sprecherin der Regierung, gab am Mittwoch, den 28.04.2021, bekannt, dass die Kommission für den Kampf gegen das Coronavirus beschlossen hat, alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die bereits in Kraft sind, beizubehalten. Dazu gehört auch die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Sie kündigte außerdem an, dass ab dem 3. Mai 2021 für alle Ankommenden in Tunesien eine Pflichtquarantäne von sieben Tagen verhängt wird, zusätzlich zu einem PCR-Test auf eigene Kosten, der am 5. oder 7. Tag nach der Ankunft in Tunesien durchgeführt werden soll. Diese Entscheidung gilt vorerst bis zum 16. desselben Monats. Nissaf Ben Alaya betonte auch, dass die generelle 7-tägige Quarantäne für ausländische Ankömmlinge an Orten stattfinden muss, die von den Behörden bestimmt werden, also beispielsweise in Quarantänezentren oder einem speziellen Quarantänehotel.
Betroffene Reisende können den Flughafen nicht frei verlassen, sondern müssen die zugewiesenen Shuttles nutzen, die im Zollbereich auf sie warten.
Diese Maßnahme gilt für Einzelreisende, unabhängig von ihrer Nationalität (auch für einheimische Tunesier oder im Ausland lebende Personen). Die Liste der Hotels, in denen die eingeschlossenen Personen untergebracht werden können, wird in Kürze von den betreffenden Dienststellen veröffentlicht werden. Darüber hinaus bleibt die Befreiung von der Pflichtquarantäne für Reisende, die im Rahmen von organisierten Reisen über Reiseveranstalter einreisen, unter den festgelegten Bedingungen gültig.

Ausnahmen für bestimmte Personenkreise von den Regeln vom 28.04.2021 (Quelle: Ministerium für Gesundheit):

Nach den Angaben des Gesundheitsministeriums sind folgende Personen von der verpflichtenden Quarantäne ausgenommen, die allerdings durch Selbstisolierung zu Hause ersetzt werden muss:

  • Personen, die bereits komplett durchgeimpft sind (Bei den meisten Impfstoffen zwei Dosen, Johnson&Johnson eine Dosis). Die letzte Impfstoffdosis muss der Reisende mindestens 14 Tage vor der Reise erhalten haben. Eine offizielle Bescheinigung aus dem Land, in dem die Impfung durchgeführt wurde, muss nachgewiesen werden.
  • Personen, die an Covid erkrankt waren und die bereits eine Impfdosis erhalten haben (mit einer offiziellen Bescheinigung des Landes, in dem die Impfung erfolgte).
  • Reisende, die im Rahmen einer von einem Reiseveranstalter organisierten Reise reisen, jedoch nach dem durch das Gesundheitsprotokoll festgelegten Verfahren und ausschließlich im Rahmen von Kohortenreisen (Pauschalreise).
  • Minderjährige, die allein reisen
  • Tunesische und ausländische Diplomaten
  • Personen, die aus medizinischen Gründen und zur medizinischen Behandlung einreisen (gemäß den üblichen Verfahren in Abstimmung mit den betroffenen Behörden).
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen (Behinderte und ältere Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre täglichen Aktivitäten auszuführen und für sich selbst zu sorgen)
  • Offizielle Delegationen auf einer beruflichen Mission von weniger als 5 Tagen.

Alle Personen aus der Ausnahmenliste werden bei Ankunft in Tunesien systematisch einem Schnelltest auf COVID-19 (RDT-Antigen) unterzogen. Wenn der Test bei der Ankunft positiv ist, wird der Passagier in ein COVID-19-Isolationszentrum eingewiesen.

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Weitere Maßnahmen
Zudem wird der Unterrichts in allen Bildungseinrichtungen mit Ausnahme der von den nationalen Prüfungen betroffenen Stufen zwischen dem 3. und dem 16. Mai 2021 eingestellt.

Die Nutzung geschlossener Räume in Cafés und Restaurants wird verboten, es dürfen ausschließlich Terrassenflächen unter Beachtung des Sanitärprotokolls genutzt werden. Es wird, sofern möglich, Unterricht auf Distanz an höheren Schulen durchgeführt, außer für Studenten, die sich mit nationalen Prüfungen befassen

Es soll ein Gesetzesentwurf über einen Gesundheitsnotstand vorbereitet und mit Dringlichkeit dem Parlament vorgelegt werden. Die Gouverneure Regierungen sollten geeignete Maßnahmen in Bereichen ergreifen, in denen das Ausmaß der Ausbreitung des Virus signifikant ist.

Titelbild: Screenshot Hasna Ben Slimane und Nissaf Ben Alaya (li.) in der Pressekonferenz vom 28.04.2021

Siehe auch: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tunesiensicherheit/219024

Quelle: Ministerium für Gesundheit