Insolvenz Thomas Cook – Informationen für Gäste (Update vom 09.10.2019)
Wir alle hier bei Thomas Cook Deutschland sind, wie auch unsere Kunden, von den Ereignissen der letzten Wochen überrollt worden und arbeiten gemeinsam mit den vorläufigen Insolvenzverwaltern mit Hochdruck an einer Klärung der offenen Fragen. Uns ist bewusst, dass die jetzige Situation nicht zufriedenstellend ist. Wir alle hier bei Thomas Cook setzen uns mit voller Kraft für den Fortbestand unseres Unternehmens ein.
Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie von Thomas Cook International (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.12.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren.
+ Gäste mit Reisedatum bis 31.12.2019 +
Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten.
Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail.
Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen inkl. TIP-Flug Buchungen).
In Ausnahmefällen finden Nur-Flug Buchungen statt. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail.
Nur-Flug Buchungen bis Abreise 31.12.2019, bei denen es sich nicht um Linienflüge handelt, können nicht angetreten werden und sie sind aufgrund einer gebuchten Einzelleistung leider nicht versichert. Eine Information per E-Mail erfolgt zusätzlich sukzessive nach Reisetermin.
Linienflüge, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht sind, können aus insolvenz- und haftungsrechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt leider auch dann, wenn die Airline eine Durchführung bestätigt haben sollte.
+ Gäste mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 +
Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir keine weiteren Aussagen treffen. Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir diese direkt über Social Media kommunizieren.
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findet ihr ab sofort permanent aktualisiert unter:
https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq
Wir bitten um Verständnis, dass wir Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantworten können und bemühen uns, diesen Fragenkatalog laufend zu ergänzen und zu aktualisieren.
Bei Fragen zu abgesagten Reise etc. kann folgende Service-Hotline kontaktiert werden: 06171 – 65 65 190.
+++ WICHTIG Information für Pauschalreisegäste +++
Unsere Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung/Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und/oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste mit Ansprüchen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden:
KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren und bittet, die Schadenmeldung über ein Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Das Formular ist hier abzurufen:
https://schadenanzeige.kaera-ag.de/schadenanzeige/
Quelle: Pressemeldung Thomas Cook