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August 2020 – Monatliche Anpassung der Kraftstoffpreise

Das Ministerium für Energie, Bergbau und Energiewende gab am Montag, den 10. August 2020, per Communique bekannt, dass die Verkaufspreise für die Öffentlichkeit für bestimmte Kraftstoffe nach unten angepasst wurden. Die Senkung beträgt je nach Treibstoffart zwischen 20 und 30 Millimes. Die Preissenkung wird ab Dienstag, den 11 August 2020 um Mitternacht gültig.

Die Preise lauten wie folgt:

  • Benzin: 1.915 Millimes (-30 Millimes) pro Liter
  • Diesel: 1.470 Millimes (-20 Millimes) pro Liter
  • Diesel schwefelfrei: 1.700 Millimes (-25 Millimes) pro Liter

Die Preise anderer Kraftstoffprodukte bleiben unverändert. Die neuen Preise gelten ab Dienstag, den 11. August 2020 um Mitternacht. Die erneute Anpassung der Preise ist auf den Preisverfall eines Barrels Öls auf dem Weltmarkt zurückzuführen.

Vor dem August 2020 waren die Preise schon im April, Mai, Juni und Juli 2020 nach unten korrigiert worden. Diese Anpassung erfolgt auf Grund des Dekrets des Ministers für Energie, Bergbau und Energiewende sowie des Ministers für Finanzen vom 31. März 2020, nach dem die Anpassung der Kraftstoffpreise künftig monatlich erfolgen soll. Artikel 5 dieses Dekretes sieht vor, dass die Preise für bleifreies Benzin, gewöhnlichen Diesel und schwefelfreien Diesel vom technischen Ausschuss festgelegt werden, der für die Festlegung und Überwachung der Verkaufspreise für importierte fertige Erdölprodukte und für lokal raffinierte Produkte zuständig ist, in Übereinstimmung mit den Vorschriften in Bezug auf den automatischen monatlichen Anpassungsmechanismus.

Die Preise werden daher festgelegt, nachdem die durchschnittlichen Einfuhrpreise in tunesischen Dinar für jedes dieser Produkte während eines Zeitraums von einem Monat beobachtet wurden, der vor dem ersten Tag des von der Anpassung betroffenen Monats endet.
„Der Wert der monatlichen Anpassung des Verkaufspreises für die Öffentlichkeit darf 1,5% des seit der letzten Anpassung geltenden Verkaufspreises nach oben oder unten nicht überschreiten“, so derselbe Erlass.

Quelle: Ministerium für Energie