Reiserecht

Bei frühzeitiger Information über Flugannullierung keine Entschädigung

Wird ein Fluggast durch das Reisebüro über die Annullierung des gebuchten Fluges informiert, so steht ihm gemäß Art. 5 Abs. 1 c) i) der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastVO zu. Ihm kann aber ein Schadens­ersatz­anspruch aufgrund der Mehrkosten für gebuchte Ersatzflüge zu stehen. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.

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